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Bitte beachten:
Zur Verlängerung der Übungsleiterlizenz benötigen Sie 15 Fortbildungspunkte (Unterrichtseinheiten an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen)!
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Reanimationskurs nur noch alle zwei Jahre
Bis zum 31.12.2008 war es üblich, dass für die Verlängerung der Lizenzen im Bereich „Innere Organe/Sport in Herzgruppen“ neben den 15 anerkannten Übungseinheiten ein Nachweis über die
jährliche Teilnahme
an einem Reanimationskurs/HLW erbracht werden musste.
Ab dem 01.01.2009 ist nur noch die
zweijährliche Teilnahme
an einem Reanimationskurs/HLW erforderlich.
Hinweis: Unsere speziellen „Herzsportfortbildungen“ werden auch im 2010 grundsätzlich alle einen solchen Kurs beinhalten.
Diese Übersicht wird einmal pro Woche aktualisiert.
(Letztes Aktualisierungsdatum: 19.08.10)