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Teilnahmeregelungen

Allgemeine Teilnahmeregelungen

  1. Anmeldeverfahren
    1. Die Teilnehmer/innen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge erfüllen.
    2. Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck in der Regel über einen Mitgliedsverein an die Geschäftsstelle des Badischen Behinderten- und Rehabilitations-sportverbandes, spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss.
    3. Der Verein hat auf dem Anmeldeformular zu bescheinigen, dass die neuen Übungsleiter/innen nach Erhalt der Lizenz im Verein eingesetzt werden.
    4. Die Teilnehmer erhalten eine Bestätigung über den Eingang sowie eine Information über den aktuellen Status der Meldung. Bis zirka zehn Tage vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer/innen vom Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband alle weiteren Informationen zum Lehrgang. Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang.
    5. Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmer/innen abhängig. Sollte diese Zahl nach Anmeldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. Bereits gezahlte Lehrgangssicherungsgebühren werden dann selbstverständlich zurückgezahlt.
    6. Wie in den vergangenen Jahren bereits praktiziert, werden wir uns auch in diesem Lehrgangsjahr wieder bemühen, interessierte Teilnehmer/innen bei bereits ausgebuchten Lehrgängen auf eine Warteliste zu setzen und diese kurzfristig bei Absagen anderer zu informieren und zu berücksichtigen.

  2. Kosten
    1. Die Lehrgangssicherungsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach Erhalt der Lehrgangsbestätigung unter Angabe des Namens und des Lehrgangs an den Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband zu entrichten.
    2. Sollte die Lehrgangssicherungsgebühr nichtfristgerecht bei uns eingehen, behält sich der BBS das Recht vor, den bis zudiesem Zeitpunkt reservierten Lehrgangsplatz wieder frei zu gegeben.
    3. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25%der Lehrgangssicherungsgebühr erhoben. Sollten zudem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei kurzfristigen Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich.
  3. Vergabe der Übungsleiterlizenzen
    1. Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmer/innen vergeben, die nach Erhalt der Lizenz in einem Mitgliedsverein des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes als Übungsleiter/in tätig werden. Andere Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
    2. Eine Zulassung zur Prüfling kann nur erfolgen, wenn vor Prüfungsbeginn alle erforderlichen vorliegen. Dies sind:
      • Erste-Hilfe-Bescheinigung (mind. 8 Doppelstunden, nicht älter als 2 Jahre)
      • Hospitationsbescheinigungen
      • Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge.

  4. Verfahren bei unregelmäßiger Teilnahme
    1. Eine erfolgreiche Teilnahme an allen benannten Terminen ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung bzw. für die Lizenzerteilung.
    2. Bei einer unregelmäßigen Teilnahme kann der Lehrgang unter Anerkennung der bereits besuchten Lehrgangseinheiten nachgeholt werden.

  5. Sporttauglichkeit und Sporterfahrung
    1. Mit der Anreise zum Lehrgang dokumentiert der Teilnehmer gegenüber den Referenten, dass er sporttauglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass die Referenten insbesondere bei der Höhe der Belastung nicht auf einzelne Probleme innerhalb des Lehrganges eingehen können. Dies bedeutet aber umgekehrt auch, dass die aktive Teilnahme am Lehrgang zwar unumgänglich für das erfolgreiche Bestehen des Lehrganges ist, jedoch dies nicht um jeden Preis und mit jeder Belastung durchgeführt werden muss.
    2. Die Ausbildung der Übungsleiter/innen setzt voraus, dass die Teilnehmer/innen sowohl ausreichende eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Behindertengruppe vorliegen. Dies ist umso notwendiger, da es nicht möglich ist, während des Lehrganges an Hospitationen in den unterschiedlichsten Behinderungsgruppen teilzunehmen. Sporterfahrungen in der Behindertenarbeit bzw. in der Rehabilitation sind also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiterausbildung.

  6. Anerkennung von Vorkenntnissen
    1. Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband kann prüfen, ob bzw. in welchem Umfang den Teilnehmern/Teilnehmerinnen bestimmte Ausbildungsblöcke erlassen werden können. Entscheidend ist der jeweils nachweisbare Ausbildungs- bzw. Studiengang.
    2. Die Entscheidung auf Verkürzung der Ausbildungszeit wird immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag eines Mitgliedsvereins bzw. einer Abteilung getroffen.
    3. Alle Anträge sind mit der Anmeldung an die Geschäftsstelle des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes einzureichen. Entsprechende Qualifikationsnachweise sind beizufügen.

Allgemeine Hinweise zu Fortbildungen entnehmen Sie bitte den allgemeinen Teilnahmebedingungen unter „Ausbildung“. Weitere Auskünfte erhalten Sie in der BBS-Geschäftsstelle in Baden-Baden. Anerkennung anderer Ausbildungsgänge zu den Ausbildungsblöcken im BBS Teilnehmer an den Ausbildungsgängen können bestimmte Inhalte bei Vorliegen eines jeweils nachgewiesenen abgeschlossenen Ausbildungs- und/oder Studienganges erlassen werden. Die Entscheidung über eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist immer als Einzelfallentscheidung auf Antrag zu treffen.









Abschluss 1

10.1

10.2

30

40

50

60

70

Dipl.-SportlehrerIn

SportlehrerIn (Lehramt)

Dipl.-SportwissenschaftlerIn

Magister Sportwissenschaft

Bachelor/Master (Sport-wissenschaft, Sport-management, Lehramt Sport)

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Dipl.-SportlehrerIn

(Behinderten-/Rehasport)

Bachelor/Master (Sport-wissenschaft – Reha-bilitationssport)

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MotopädagogeIn o. ä.

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SonderpädagogeIn

(Fach Sport, Bewegungserziehung)

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PhysiotherapeutIn 2

Med. BademeisterIn 2,3

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GymnastiklehrerIn

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FÜL-Lizenz eines anderen Fachverbandes

C-Lizenz Übungsleiter des LSB (früher: A-Lizenz)

Trainerlizenz Spitzenverband

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Erklärung:

N nein, Teilnahme ist für die angegebene Personengruppe nicht erforderlich
J ja, Teilnahme ist für die angegebene Personengruppe erforderlich
1 es werden nur abgeschlossene Ausbildungsgänge anerkannt
2 Nach Absprache der Landeslehrwartetagung werden im Rahmen von Pilotprojekten spezielle Kompaktkurse für PhysiotherapeutenInnen und med. BademeisterInnen 3 durchgeführt. Hierbei werden in 50 Lerneinheiten (Profil 30 und 60) und 96 Lerneinheiten (Profil 40) die Schwerpunkte auf die pädagogische und methodische Kompetenz und weniger auf das medizinische Fachwissen gelegt.
3 Anerkannt werden Abschlüsse, die nach der aktuellen „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Masseure und medizinische Bademeister“ vom 6.12.1994 absolviert wurden. Frühere Abschlüsse werden nicht anerkannt.

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