Ausbildungsrichtlinien für Fachübungsleiter
im Behinderten- und Rehabilitationssport
ab dem 01.01.2009
Am 01.01.2009 treten bundesweit neue Richtlinien für die Ausbildung von Übungsleitern im Behinderten- und Rehabilitationssport in Kraft.
Eine der zentralen Änderungen besteht in der grundsätzlichen Anhebung aller Ausbildungen zum Übungsleiter Rehabilitationssport von der 1. (mindestens 120 Unterrichtseinheiten) auf die 2. Lizenzstufe (mindestens 180 UE). Diese Änderung bedeutet für uns in Baden allerdings keine Neuerung, da wir schon seit mehr als fünf Jahren nach diesem Prinzip verfahren und grundsätzlich alle Lizenzbereiche auf der 2. Lizenzstufe ausbilden.
Eine weitere wichtige Änderung besteht darin, dass es ab dem kommenden Jahr keine so genannten Spezialisierungen bzw. Zusatzausbildungsblöcke mehr geben wird (z. B. Block 31, Block 43, Block 64 usw.). Diese Inhalte sind zukünftig Bestandteil des jeweiligen Ausbildungsschwerpunkts (Block 30, Block 40, …). Der Ausbildungsumfang der jeweiligen Ausbildungsschwerpunkte erhöht sich demzufolge zwar deutlich, der Vorteil ist aber, dass mit der erfolgreichen Teilnahme an dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt alle bisherigen Spezialisierungen in dem jeweiligen Bereich erworben werden.
Beispiel:
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Der Lizenzbereich „Stütz- und Bewegungsapparat“ bestand bisher aus den Blöcken 30, 31, 32, 33, 34 und 35. Zu einer Lizenzierung war neben dem Block 30 zumindest eine Spezialisierung aus den Blöcken 31 – 35 erforderlich.
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Ab 2009 gilt: Es gibt nur noch einen Block 30 „Orthopädie/Stütz- und Bewegungsapparat“. Dieser beinhaltet alle bisherigen Spezialisierungen (31-35). Der Ausbildungsblock umfasst insgesamt 90 Unterrichtseinheiten und dauert 10 Ausbildungstage.
Übungsleiter, die bereits eine Lizenz im Behinderten-/Rehabilitationssport besitzen und zusätzliche Qualifikationen erwerben wollen, haben in einem Übergangszeitraum noch die Möglichkeit, die vorhandene Qualifikation über themenspezifische Fortbildungen (z. B. Sport mit Typ-2-Diabetikern) zu erweitern.
Grundsätzliches
Die Ausbildung gliedert sich zukünftig in eine Grundausbildung (90 UE) und eine Profilbildung zum Erwerb der jeweiligen Lizenz (30 – 120 UE). Hier nun eine kurze Übersicht über die neue Struktur der Ausbildungsgänge und Lizenzen im Deutschen Behindertensportverband (DBS):
Der Übungsleiter „Rehabilitationssport“ wird ab dem Jahr 2009 in folgenden Bereichen vergeben. Bitte beachten Sie hier auch die zum Teil neuen Bezeichnungen der Ausbildungsprofile:
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Orthopädie (bisher „Stütz- und Bewegungsapparat“) – 90 UE (insgesamt 180 UE) = 2. Lizenzstufe
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Innere Medizin (bisher „Innere Organe“) – 120 UE (insgesamt 210 UE) = 2. Lizenzstufe
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Sensorik – 90 UE (insgesamt 180 UE) = 2. Lizenzstufe
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Neurologie (bisher „peripheres/zentrales Nervensystem“) – 90 UE (insgesamt 180 UE) = 2. Lizenzstufe
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Geistige Behinderung – 90 UE (insgesamt 180 UE) = 2. Lizenzstufe
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Psychiatrie – 90 UE (insgesamt 180 UE) = 2. Lizenzstufe
Bitte beachten Sie hierzu auch die folgende Übersichtsgrafik: