Ehrenordnung

Die Ehrenordnung des BBS  

- Richtlinien für die Verleihung der Verbandsehrenzeichen -

 

(zum Zeitpunkt der Verleihung muss die ehrenamtliche Tätigkeit noch ausgeübt werden bzw. aus Anlass des Ausscheidens) Ein Antrag auf Verleihung des Verbandsehrenzeichens kann von einem Verein (Rehabilitations- /Behinderten-/Versehrtensportgruppe), einem Verbands-Beauftragten oder dem Präsidium des Verbandes unter nachstehender Voraussetzung gestellt werden:  

 

 

  1. Verbandsehrenzeichen in Silber: 

     
    1. Bei sportlicher Leistung,
      1. nach 2o aktiven Teilnahmen an Verbands- oder Bundesveranstaltungen,
      2. wenn 5 x hintereinander die Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt wurden.
    2. Als Mitglied,
      1. nach 10jähriger aktiver Mitgliedschaft (Teilnahme an den Übungsveranstaltungen des Vereins).
    3. Als Mitarbeiter,
      1. nach 5jähriger Tätigkeit im Vorstand eines Vereins oder des Verbandes (Vorstand i. S. des Verbandes), als Arzt und Übungsleiter.
    4. Sonstige Personen, die jahrelang die Interessen des Behinderten-/Rehabilitationssports vertreten haben.  

       

       

  2. Verbandsehrenzeichen in Silber mit goldenem Kranz:  

     

    1. Bei sportlicher Leistung,
      1. nach 30 aktiven Teilnahmen an Verbands- oder Bundesveranstaltungen,
      2. wenn 10 x die Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt sind.
    2. Als Mitglied nach 2ojähriger aktiver Mitgliedschaft (Teilnahme an den Übungsveranstaltungen des Vereins und sportlichem Verhalten).
    3. Als Mitarbeiter,
      1. nach 10jähriger Tätigkeit im Vorstand eines Vereins oder des Verbandes (Vor-stand i. S. des Verbandes), als Arzt und Übungsleiter.
      2. nach 10jähriger Tätigkeit und hervorragender Leistung auf dem Gebiet des Behinderten- /Rehabilitationssports (Organisation, Lehrgangstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit).
       

     

     

  3. Verbandsehrenzeichen in Gold: 

     

    1. An Mitarbeiter,
      1. nach mindestens 20jähriger, erfolgreicher Tätigkeit im Vorstand eines Vereins (Vorstand i. S. des Verbandes), als Arzt und Übungsleiter.
      2. nach mindestens 10jähriger Tätigkeit in der Führung des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (Vorstand, einschl. Ärzte).
      3. An Mitglieder,
        1. nach 30jähriger aktiver Mitgliedschaft.
        2. wenn 25 x die Bedingungen für das Sportabzeichen erfüllt sind.
      4. Leistungssportler: Teilnehmer an Paralympics, Welt- und Europameisterschaften.  

       

       

    2. Verbandsehrenzeichen in Gold mit Kranz:

       

      1. Nach mindestens 15jähriger Tätigkeit in der Führung des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes.
      2. An Mitarbeiter, nach mindestens 30jähriger erfolgreicher Tätigkeit im Vorstand eines Vereins (Vorstand i. S. des Verbandes), als Arzt und Übungsleiter.
      3. Leistungssportler: Medaillengewinner bei Paralympics, Welt- und Europameisterschaften.  

       

       

    3. Ehrenplakette mit Urkunde: 

       

      Diese wird nur auf Vorschlag des erweiterten Verbands-Präsidiumsvorstandes verliehen und soll nur für außerordentliche Leistung zum Wohle des Behinderten-/Rehabilitationssports verliehen werden. Für aktive Mitglieder und Mitarbeiter ist eine mindestens 20jährige Mitgliedschaft Voraussetzung, wobei in der überwiegenden Zeit hervorragende Leistungen - über Ziff. II - IV hinaus - vorliegen müssen. Die Ehrenplakette soll besonders Personen des öffentlichen Lebens und sonst außerhalb des Verbandes stehenden Personen verliehen werden, wenn sie sich im besonderen Maße für das Wohl des Behinderten-/Rehabilitationssports eingesetzt haben.  

       

       

    4. Ehrenurkunde für Alterssportler 

       

      Diese Urkunde wird an Sportler ab dem 70.Lebensjahr vergeben, soweit sie vorher mindestens 10 Jahre aktiv teilgenommen haben. Anträge sind durch den Verein zu stellen.

     

     

     

    Über Anträge entscheidet der Vorstand das Präsidium des Verbandes, ggf. unter Hinzuziehung des betreffenden Bezirksfachwartes. Die Verleihung der Ehrenzeichen in Silber, Silber mit goldenem Kranz sowie Gold erfolgt durch den Verein, so-weit die Ehrung nicht einen Mitarbeiter des Verbandes betrifft. Die Verleihung des Ehrenzeichens Gold mit Kranz erfolgt durch ein Mitglied des Verbandsvorstandes.

    Kontakt
    Badischer Behinderten- und
    Rehabilitationssportverband e.V.

    Mühlstraße 68
    76532 Baden-Baden

    Tel. 07221 / 396180
    Fax 07221 / 3961818

    bbs@bbsbaden.de
    Copyright 2009 Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.