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Sportordnung

Sportordnung des Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes e. V.

 

 

  1. Geltungsbereich

     

    1. Die Sportordnung ist gültig für alle Sportveranstaltungen, die der BBS veranstaltet oder beschickt.

     

  2. Startberechtigung

     

    1. Vorraussetzungen für die Startberechtigung an BBS- und DBS-Sportveranstaltungen sind:

      1. Die Mitgliedschaft in einem Verein im BBS.
      2. Der Besitz eines gültigen Sportgesundheitspasses mit einem gültigen Nachweis über die Sporttauglichkeit. Das Datum der letzten sportärztlichen Untersuchung darf bei Beginn der Veranstaltung nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
      3. Der Nachweis der vorgeschriebenen Klassifizierung lt. DBS-Regelwerk.
      4. Die ordnungsgemäße Meldung durch den Verein.
      5. Die Teilnahme an einer Ausscheidung auf Landesverbandsebene. Ist dieses nicht möglich, so kann für die betreffende Sportart eine Ausnahme durch den Landessportwart in Verbindung mit dem zuständigen Spielwart oder Beauftragten zugelassen werden.

         

    2. Sind in einer Ausschreibung Qualifikationsnormen zur Teilnahme festgelegt, so müssen diese vor Veranstaltungsbeginn bei einer offiziellen Sportveranstaltung erreicht worden sein. Hierüber ist ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.
    3.  

    4. Ein/e Sportler/in darf in der-/dem selben Sportart/Sportspiel nur für einen Verein starten (Bis zur Landesmeisterschaft).
    5.  

    6. Spiel- und Startgemeinschaften sind zulässig.

     

     

  3. Startberechtigung nach Vereinswechsel

     

    1. Bei Vereinswechsel innerhalb der laufenden Saison erfolgt im BBS keine Sperre. Der Wechsel ist dem Verein schriftlich anzuzeigen.
    2.  

    3. Beim Wechsel zu einem anderen Landesverband wird nach den DBS-Richtlinien verfahren.

     

     

  4. Nominierung zu DBS-Meisterschaften

     

    1. Der BBS entscheidet welche Spieler, Mannschaft/en oder Spielgemeinschaft/en den Landesverband bei den DBS-Meisterschaften vertreten wird/werden.

      1. Spieler, Mannschaften oder Spielgemeinschaften, die durch verbandsschädigendes oder unsportliches Verhalten auffallen, werden für zukünftige Nominierungen nicht mehr berücksichtigt.
      2. Die Teilnahme an offiziellen Leistungslehrgängen ist Pflicht. In begründeten Fällen kann der Landessportwart eine Ausnahmeregelung zulassen.

     

     

  5. Inkrafttreten Die BBS-Sportordnung tritt per Beschlußfassung durch den Vorstand mit Datum vom 01.07.98 in Kraft.

Kontakt
Badischer Behinderten- und
Rehabilitationssportverband e.V.

Mühlstraße 68
76532 Baden-Baden

Tel. 07221 / 396180
Fax 07221 / 3961818

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