Anerkennungsverfahren
Seit dem 01.01.2007 gilt ein bundeseinheitliches Anerkennungsverfahren des DBS für Rehabilitationssportangebote. Die Angebote werden vom zuständigen Landesverband des DBS (hier in Baden der BBS) zertifiziert und können dann mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
 
Grundsätzlich gilt: 
Um Rehabilitationssport nach § 44 SGB IX und der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport vom 01.01.2003 in der Fassung vom 01.01.2011  anbieten und mit den Kostenträgern abrechnen zu können, muss jedes Angebot in Baden beim BBS beantragt, geprüft und anerkannt werden. Gemäß Rahmenvereinbarung muss jedes Angebot von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet und von einem Arzt betreut werden. 
 
Der Übungsleiter benötigt eine Ü bungsleiterlizenz Rehabilitationssport, die über den BBS erlangt werden kann. Näheres hierzu und zur möglichen Anerkennung anderer Qualifikationen finden Sie im Bereich Ausbildung.
 
Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das Angebot über einen Mitgliedsverein angeboten wird. Hilfe zur Gründung eines neuen Vereins finden Sie demnächst hier.
 
 
 

Zu den einzureichenden Unterlagen zur Anerkennung einer Rehabilitationssportgruppe gehören der eigentliche Antrag (Formular V) und die Anlagen zum Antrag (Formulare ÜL, AN I/ AN II, M und B). Das Formular TN ist bei Bedarf als weitere Anlage hinzuzufügen. Um den Antrag bearbeiten zu können, müssen die Unterlagen vollständig vorliegen. Bei der Beantragung mehrerer Rehabilitationssportgruppen, sind die Formulare in entsprechender Kombination zu verwenden.

 

Beispiel: Ihr Verein möchte 4 Rehabilitationssportgruppen anerkennen lassen, die alle von einem/r Fachübungsleiter/in und einem/r Arzt/Ärztin betreut werden. Dazu benötigen Sie folgende Formulare: 1x „V“, 4x „AN I“, 4x "AN II", 1x „ÜL“, 1x „M" und 1xB

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