Rehabilitationssport: Sonderregeln der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV-Bund)
Die DRV Bund teilt hinsichtlich der Frage der Weiterführung von Sonderregelungen folgendes mit:
„Angesichts der fortbestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie hat die DRV Bund für ihre Versicherten, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation in der Zeit bis 30. Juni 2021 abschließen, weiterhin die geregelten Beginn- und Abschlussfristen im Zusammenhang mit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining um bis zu 3 Monate verlängert.
Die Kostenübernahmedauer von in der Regel 6 Monaten beginnend ab dem 1. Tag der Übungsveranstaltung bleibt unberührt. Eine weitere Fristverlängerung ist im Hinblick auf den vorgegebenen Zusammenhang mit der vorhergehenden Leistung zur Rehabilitation ausgeschlossen. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit.
Die Empfehlungen zur Fortführung als Tele-/Online-Angebot oder im Freien werden ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 verlängert.“
Quelle: DBS