Ab 2026: Verbesserungen für Sportvereine und Ehrenamtliche
Der Bundesrat hat am 19.12.2025 dem Steueränderungsgesetz für ehrenamtliches Engagement zugestimmt. Für die Vereine bringt das ab dem 01.01.2026 geltende Gesetz echte Vorteile. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Pauschalen: Höhere steuerfreie Vergütungen für Ehrenamtliche
- Die Übungsleiterpauschale steigt um 10% auf 3.300 Euro.
- Die Ehrenamtspauschale steigt um 14 % von 840 auf 960 Euro.
- Damit dürfen Vereine ihren Übungsleiterinnen und Übungsleitern und Ehrenamtlichen in Zukunft mehr Geld zahlen, ohne dass die Empfänger darauf Steuern zahlen müssen.
Freigrenze: Mehr steuerfreier Spielraum für Vereine
- Vereine dürfen ab 2026 mehr Geld aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten. Die sogenannte Freigrenze steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr.
- Zeitnahe Mittelverwendung: Weniger Bürokratie für kleine und mittlere Vereine. Die Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird deutlich von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben. Ein gemeinnütziger Sportverein darf seine Mittel nicht auf Dauer ansammeln, sondern muss sie grundsätzlich zeitnah, also in der Regel bis zum Ende des übernächsten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, für die satzungsgemäßen Zwecke einsetzen. Um Vereine zu entlasten, galt bisher: Wenn die gesamten Einnahmen eines Vereins im Jahr nicht mehr als 45.000 Euro betragen, dann muss der Verein die „zeitnahe Mittelverwendung“ nicht nachweisen. Praktisch bedeutete das: Kleine Vereine konnten ihre Mittel auch etwas länger zurücklegen, ohne dass das Finanzamt prüft. Mit der neuen Regelung ist diese Freigrenze auf 100.000 Euro erhöht worden. Das bedeutet: Vereine mit geringeren Einnahmen müssen künftig nicht mehr nachweisen, dass sie ihre Mittel sofort ausgeben.
Haftung: Besserer Haftungsschutz für Ehrenamtliche
- Ehrenamtliche sind künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt einen Schaden verursachen.
- Der Schutz gilt nun bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr. Bisher lag diese Grenze bei nur 840 Euro. Das bedeutet: Die Risiken bei der Übernahme eines Ehrenamtes sinken.
(Quelle: DOSB; Stiftung Deutsches Ehrenamt)