"Tele-Rehasport“ – Zulassung nun auch durch Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

Wie uns die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BaWü) soeben mitteilte, schließt sich die DRV BaWü im Interesse einer einheitlichen Vorgehensweise und um Rehabilitand*innen trotz bestehender Auflagen zur Vermeidung weiterer Infektionen ein Angebot vorhalten zu können, dem modifizierten Leistungsangebot unter den von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Rahmenbedingungen an. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann – wenn die pandemiebedingten Einschränkungen über diesen Zeitpunkt hinaus fortbestehen – bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden.

Quelle: DRV BaWü, 13.05.2020

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