Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums vom 25. Juni 2020 über Sport ab 1. Juli 2020

Die ab 1. Juli 2020 gültige Corona-Verordnung Sport ersetzt die bisherigen separaten Verordnungen Sportstätten, Sportwettkämpfe sowie Profi- und Spitzensport. Mit der Verordnung sind – auch für den Rehabilitationssport -  weitere, wesentliche Lockerungen verbunden.

Was ist neu?

Es darf in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden. Die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen können allerdings ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

Für den Rehabilitationssport bedeutet dies:

  1. Rehasportgruppen (außer Herzsport) können ab dem 1. Juli wieder mit der üblichen maximalen Teilnehmerzahl von 15 stattfinden.
  2. Herzsportgruppen: maximal 18 Teilnehmer, 1 Übungsleiter, 1 Arzt.
  3. Rehasportgruppen im Wasser sind grundsätzlich wieder möglich. Hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (maximal 15) gelten die Regelungen der Corona-Verordnung Bäder und Saunen vom 25. Juni 2020.

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.

Die bisherigen Hygienevorschriften und Dokumentationspflichten sind weiterhin einzuhalten.

Die vollständige, ab dem 1. Juli 2020 geltende Verordnung finden Sie hier.

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