Verträge und Vereinbarungen
Vergütungssätze
Deutscher Rentenversicherung Bund

Die DRV Bund hat die an der BAR-Rahmenvereinbarung beteiligten und beigetretenen Leistungserbringer-Dachverbände darüber informiert, dass sie ab 01.03.2022 allen nach den Kriterien der Rahmenvereinbarung anerkannten Sport- bzw. Trainingsanbietern die Erbringung und Abrechnung von Rehabilitationssport für ihre Leistungsberechtigten ermöglicht.

Individuelle Durchführungs- und Vergütungsvereinbarungen mit einzelnen Dachverbänden sind ab diesem Zeitpunkt für die Erbringung und Abrechnung von Reha-Sport nicht mehr erforderlich.

Genehmigungsverzicht

Folgende Kostenträger verzichten aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung:

  • AOK Hessen seit dem 01.04.2018
  • AOK Rheinlandpfalz-Saarland seit dem 01.08.2019
  • IKK Südwest seit dem 01.07.2017
  • BKK Pronova seit dem 01.04.2021
  • BKK Daimler seit dem 01.08.2022
  • R+V BKK seit dem 01.03.2023
  • energie-BKK seit dem 01.05.2023

Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.

Hinweis:  Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.