Rahmenvereinbarung - Vertragstext - gültig ab 01.01.2022
Richtlinie zur Durchführung des Rehabilitationssports gültig ab 01.01.2022
Vereinbarung DBS - Deutsche Rentenversicherung
AOK - Vertrag Durchführung Rehasport vom 01.09.2015
AOK - Verpflichtung Sozial-Datengeheimnis
Die DRV Bund hat die an der BAR-Rahmenvereinbarung beteiligten und beigetretenen Leistungserbringer-Dachverbände darüber informiert, dass sie ab 01.03.2022 allen nach den Kriterien der Rahmenvereinbarung anerkannten Sport- bzw. Trainingsanbietern die Erbringung und Abrechnung von Rehabilitationssport für ihre Leistungsberechtigten ermöglicht.
Individuelle Durchführungs- und Vergütungsvereinbarungen mit einzelnen Dachverbänden sind ab diesem Zeitpunkt für die Erbringung und Abrechnung von Reha-Sport nicht mehr erforderlich.
Folgende Kostenträger verzichten aktuell auf eine Genehmigung der Rehasportverordnung:
- AOK Hessen seit dem 01.04.2018
- AOK Rheinlandpfalz-Saarland seit dem 01.08.2019
- IKK Südwest seit dem 01.07.2017
- BKK Pronova seit dem 01.04.2021
- BKK Daimler seit dem 01.08.2022
- R+V BKK seit dem 01.03.2023
- energie-BKK seit dem 01.05.2023
Dies bedeutet, dass sofort mit dem Rehasport begonnen werden kann.
Hinweis: Ein genereller Genehmigungsverzicht für alle Kassen liegt nach aktuellem Kenntnisstand nicht vor.