AOK Baden-Württemberg und SVLFG zahlen Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport

Die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben beschlossen, für Rehabilitationssport analog der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 1.8.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragsstellung gewährt.

Hier die Mitteilung der AOK: die Corona-Pandemie hat im Bereich Rehabilitationssport zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen geführt, da in der Zeit von Mitte März bis Ende Mai 2020 keine Trainingseinheiten durchgeführt werden konnten und die Wiederaufnahme der Übungsveranstaltungen durch entsprechende Hygienevorgaben mit erheblichem Aufwand verbunden war bzw. noch ist. Um diesen Mehraufwand teilweise auszugleichen, hat die AOK Baden-Württemberg heute diesen Zuschlag beschlossen.

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