Coronabedingte Hygienezahlung und Sonderregelung der DRV Bund

Die DRV Bund hat uns mitgeteilt, dass innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung festgelegt wurde, dass die corona-bedingten Sonderreglungen (einschließlich Fristverlängerung, Corona-Zuschlag) für den Rehabilitationssport zum 30. Juni 2022 enden. Die Informationen hierzu wurden auf der Startseite von www.nachderreha.de entsprechend angepasst.

Bezüglich der Verlängerung der Beginnfrist gelten folgende Regelungen: Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation bis einschließlich 30. Juni 2022 abschließen, gilt eine Verlängerung der geregelten Beginn-, Unterbrechungs- und Abschlussfristen für die Reha-Nachsorge um bis zu 3 Monate. Danach verliert die Kostenzusage ihre Gültigkeit. Für Versicherte, die ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation ab dem 1. Juli 2022 abschließen, gelten die regulären Fristen für Beginn, Unterbrechung und Abschluss der Reha-Nachsorge.

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