Rehabilitationssport - Verlängerung des Genehmigungszeitraums während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.

1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56 : Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.

2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum ...

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