Rehasport: Wichtiger Hinweis zum Neuen Muster 56
Nach Rücksprache mit dem vdek, wurde uns mitgeteilt, dass mit Einführung des neuen Verordnungsmusters 56 das Optionsfeld "erhöter Teilhabebedarf für schwerstbehinderten Menschen" als Voraussetzung anzusehen ist, für die Zuordnung zu einer Gruppe für Schwerstbehinderte. Dementsprechend ist das Kreuz an dieser Stelle für die Abrechnung des erhöhten Vergütungssatzes erforderlich.
Daher der Hinweis an unsere Vereine: Achten Sie bei Teilnehmern, die bei Ihnen in Rehasportgruppen für Schwerstbehinderte aktiv sind, bitte darauf, dass bei neuen Verordnungen das Feld "erhöhter Teilhabebedarf" ausgewählt ist, damit es bei der Abrechnung nicht zu Schwierigkeiten kommt.