Corona aktuell: Übungsleiter im Rehabilitationssport ab sofort impfberechtigt

Wie uns das Sozialministerium Baden-Württemberg mitteilte, gehören Übungsleiterinnen und Übungsleiter im Rehabilitationssport nun zur Gruppe der Impfberechtigten. Sie sind in der aktuellen Impfübersicht (https://www.impfen-bw.de/#/) unter Punkt 13. dem „Personal der stationären und ambulanten medizinischen Rehabilitationseinrichtungen und -angebote mit Patientenkontakt“ zugeordnet. Hier können Sie auch die erforderliche Bescheinigung herunterladen, die von dem Verein zu bestätigen ist, bei dem Sie als Übungsleiterin/Übungsleiter tätig sind. Neben dieser Bescheinigung ist bei der Impfung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis vorzulegen.

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