Neue CoronaVO: 3G im Rehasport
Am 04. Dezember tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft. Neu in dieser Fassung ist, dass ab sofort für den Rehasport eine 3G-Pflicht (geimpft -genesen - getestet) besteht (siehe §14 Absatz 1):
"... nicht-immunisierten Besucherinnen und Besuchern [ist] der Zutritt für die Ausübung [...] von Reha-Sport nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet"
Die Vollständige Verordnung finden Sie auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.