Rehabilitationssport: Walking-Gruppen wieder möglich
Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert.
Seit dem 10. Juni 2020 gilt nach der Corona-Verordnung (§3 Absatz 1), dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet ist. Demnach können nun auch im Rehabilitationssport z.B. wieder Walking-Gruppen mit bis zu 10 Personen (inkl. ÜbungsleiterIn) durchgeführt werden.