Rehasport und Notbremse: Ein aktueller Hinweis

Nachdem uns das Sozialministerium Baden-Württemberg gestern Vormittag offiziell mitteilte, dass „Rehabilitationssport“ bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nicht mehr in Präsenz stattfinden dürfe (siehe auch unsere Meldung von gestern), steht in einem Dokument auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg, dass „Rehabilitationssport“ inzidenzunabhängig zulässig bleibt.

Wir haben vom Sozialministerium noch gestern Abend eine umgehende Klärung dieser widersprüchlichen Informationen eingefordert. Sobald uns diese vorliegt, werden wir selbstverständlich über unsere Internetseite und in einem Sondernewsletter darüber informieren.

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