Sport in Baden-Württemberg vor dem Neustart |

Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben ab 11. Mai wieder möglich

Nach dem Beschluss der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten am vergangenen Donnerstag ist die Situation wegen Corona auch im Sport hochdynamisch. Wie Sie sicherlich den Nachrichten entnommen haben, sind in Baden-Württemberg ab heute wieder Vereinssportangebote möglich, wenn auch zunächst nur im Freien und unter Einhaltung strenger Hygieneregeln.

Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ganz offiziell ab 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Insofern können alle Sportarten Trainings- und Übungsangebote machen, die an der frischen Luft diese Auflagen umsetzen können. Daher können grundsätzlich alle Sportvereine durch entsprechende Angebote ab 11. Mai 2020 ihre Mitglieder wieder ansprechen.

Ungeachtet dieser ersten Öffnungen, hat der Schutz von älteren und teilweise vorerkrankten Personen im Rahmen der Präventionsmaßnahmen für Covid-19 selbstverständlich nach wie vor Vorrang. Die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, hat auch für den Badischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (BBS) weiterhin oberste Priorität.

Die Auflagen des Landes Baden-Württemberg

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Blindensportler Herbert Fröhlich (VSG Baden-Baden) verstorben |

Der Verein für Sport und Gesundheit (VSG) Baden-Baden e.V. trauert um sein Ehrenmitglied Herbert Fröhlich. Fast 60 Jahre lang war Herbert Fröhlich, der schon früh in seiner VSG Verantwortung übernommen hat, in verschiedenen Funktionen engagiert. Auch sportlich war er als Blindensportler im Torball und in der Leichtathletik überaus erfolgreich. Er verstarb in der vergangenen Woche im Alter von 86 Jahren.

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Erreichbarkeit der BBS-Geschäftsstelle |

Die BBS-Geschäftsstelle bleibt bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BBS gehen ihren Aufgaben weiterhin unter konsequenter Beachtung aller Hygieneregeln in der BBS-Geschäftsstelle nach. Ab Anfang Mai werden Teile der Belegschaft in Kurzarbeit gehen. Trotz dieser Kurzarbeit sind alle Geschäftsbereiche aber auch weiterhin zu den üblichen Zeiten zu erreichen – am besten per E-Mail! Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen im Arbeitsablauf bitten wir für die eine oder andere kurzzeitige Verzögerung um Ihr Verständnis.

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Bewegte Zeiten mit dem BBS: Teil 10 und 9 – Intervalltraining |

Im 9. und vorerst letzten Teil unserer Serie "Bewegte Zeiten mit dem BBS" hat Eva Klavzar ein Intervalltraining konzipiert und zwei Videos dafür bereitgestellt. Im ersten Video erklärt und zeigt sie die einzelnen Übungen, im zweiten Video führt sie das Intervalltraining an einem Stück durch. Dazu können Sie gerne mit einsteigen. Die Belastungsphasen dauern immer 30 Sekunden, die Pausenphasen 10 Sekunden.

Es bleibt Ihnen überlassen, wie oft Sie das Intervalltraining wiederholen. Je nach Belieben können Sie die Belastungs- und Pausenphasen verkürzen oder verlängern, Sie können das Programm mit Ihren eigenen Übungen erweitern oder nach Ihren Wünschen verändern. Das BBS-Team wünscht Ihnen viel Spaß dabei!

Video 10 und 9 - Intervalltraining

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Bewegte Zeiten mit dem BBS: Teil 8 – Übungen mit dem Handtuch |

Im 8. Teil unserer Serie "Bewegte Zeiten mit dem BBS" dreht sich alles um Übungen mit einem Handtuch. Vorgestellt wird dieses Video von Laura Braun. Wie immer, viel Spaß beim nach- / mitmachen wünscht Ihnen Ihr BBS-Team

Video 8 - Übungen mit dem Handtuch

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Bewegte Zeiten mit dem BBS: Teil 7 – Übungen an der Wand |

Im 7. Teil unserer Serie "Bewegte Zeiten mit dem BBS" stellt Kim Früh Übungen vor, die an der Wand vorgenommen werden können. Wie immer, viel Spaß beim nach- / mitmachen wünscht Ihnen Ihr BBS-Team

Video 7 - Übungen an der Wand

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Bewegte Zeiten mit dem BBS: Teil 6 – Übungen auf dem Stuhl |

Bereits heute schon veröffentlichen wir den 6. Teil unserer Serie "Bewegte Zeiten mit dem BBS". Eva Klavzar stellt im aktuellen Video Übungen vor, die auf dem Stuhl durchgeführt werden können.

Viel Spaß beim nach- / mitmachen wünscht Ihnen Ihr BBS-Team

Video 6 - Übungen auf dem Stuhl

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Informationen zum „Tele-/Online-Rehasport“ |

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe BBS-Vereinsvertreter*innen,
liebe BBS-Sportfamilie,

wie wir bereits mitgeteilt haben, wurde die Durchführung von „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ von den gesetzlichen Krankenversicherungen mit Wirkung zum 03.04.2020 als abrechnungsfähig erklärt und auch vom Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) als befristete und überbrückende Maßnahme zugelassen.

Wie der DBS halten auch wir Online-Rehabilitationssport grundsätzlich für ungeeignet, sprechen uns in der derzeitigen Situation jedoch für eine befristete und überbrückende Maßnahme aus. Schließlich stellen die aktuellen Entscheidungen zur Eindämmung des Coronavirus auch für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine Ausnahmesituation dar.

Als Grundvoraussetzung für die Teilnahme am „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ muss eine gültige Anerkennung für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports vorliegen. Der BBS prüft als anerkennende Stelle die Gruppen zur Durchführung im Online-Verfahren in einem verkürzten Verfahren. Dieses Anerkennungsformular ist pro Verein einmal einzureichen. Der Verein muss dem BBS jede einzelne Gruppe benennen, die er als „Tele-/Online-Rehabilitationssport“ anbieten möchte.

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Corona-Krise: Zulassung von "Tele-Rehasport“ als befristete und überbrückende Maßnahme |

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen auch für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports eine Ausnahmesituation dar. Diese Ausnahmesituation führt dazu, dass in maßgeblichen Bereichen der Gesellschaft auch außergewöhnliche temporäre Maßnahmen ergriffen werden.

Dies ist nun auch im Rehabilitationssport passiert. Aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in Abstimmung mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherungen auf Bundesebene am 03.04.2020 die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports als sogenannten „Tele-/Online-Rehasport“ unter bestimmten Bedingungen zur Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen (siehe Anlage).

Damit auch den Landesverbänden und Vereinen im Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) die Durchführung von „Tele-Rehasport“ während der Coronakrise ermöglicht werden kann, hat der DBS am gestrigen Montag eine ausdrücklich nur für die Zeit der Corona-Krise geltende Ausnahmeregelung zu den Richtlinien des DBS beschlossen.

„Für den DBS ist die Durchführung von Online-Rehabilitationssport ausschließlich aufgrund einer Ausnahme­situation und befristet auf die Dauer der behördlichen Einschränkungen zur Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports denkbar“, stellt Katrin Kunert, Vizepräsidentin des Deutschen Behindertensportverbandes klar. Dieser Einschätzung schließt sich auch BBS vollumfänglich an.

Ab sofort können demnach auch BBS-Mitgliedsvereine, die dies wollen und sich dazu in der Lage sehen, Rehabilitationssport während der COVID-19-Pandemie als „Tele-/Online-Angebot“ weiterführen und dies ab sofort bei der BBS-Geschäftsstelle beantragen. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden derzeit vom DBS erstellt und gehen interessierten Vereinen zu, sobald uns diese vorliegen. Ab sofort können Sie uns telefonisch oder per email mitteilen, ob Ihr Verein „Tele-Rehasport“ anbieten möchte. Die notwendigen Antragsformulare lassen wir Ihnen dann baldmöglichst zukommen.

Bitte beachten Sie, dass Sie mit dem "Tele-Rehasport" erst dann beginnen dürfen, wenn Ihnen hierfür die ausdrückliche Anerkennung durch den BBS vorliegt.

Wichtig: Die zeitlich begrenzte Zulassung von „Tele-Rehasport“ erfolgte bisher lediglich für die GKV. Die Rentenversicherungsträger und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben sich hierzu bislang noch nicht geäußert.

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